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Pressemitteilung BBU fordert von Bundesministerien ein faires Anhörungsverfahren zum geplantem Fracking-Recht
(Bonn, Berlin, 14.03.2013) Mit Empörung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) auf die Rahmenbedingungen der Verbändebeteiligung zum geplanten Fracking-Recht reagiert. Für die schriftliche Stellungnahme zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) setzte das Bundes-Umweltministerium den beteiligten Kreisen eine Frist von 14 Tagen. Für die Änderung zur Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) gab das Bundes-Wirtschaftsministerium sogar nur 10 Tage Zeit. Eine mündliche Anhörung, wie sie in vergleichbaren Fällen üblich ist, wurde gar nicht anberaumt. Der BBU fordert von beiden Ministerien ein faires Anhörungsverfahren und hat daher beantragt, die Frist bis zum 15. April 2013 zu verlängern und ca. zwei Wochen später eine mündliche Anhörung durchzuführen.
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