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2017 6.Änderung B-Plan IGPA
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Ziel der BI: Kein Großkraftwerk für Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen in unserer Region.




Arneburg, 01.09.2016

Wie es begann:

Im Mai 2009 wurde bekannt, dass die
RWE mit der Stadt Arneburg in Verhandlungen eingetreten war, um im IGPA durch eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes /FNP) und der Bebauungspläne Baurecht zur Errichtung eines Steinkohle-Großkraftwerkes zu erwirken.
Daraufhin schlossen sich Bürger der betroffenen Region zu einer Bürgerinitiative gegen die von einem solchen Kraftwerk ausgehenden Gefahren für Natur, Umwelt, Klima und Gesundheit der Bürger zusammen. Weit mehr als eintausend Eingaben gegen den FNP führten dazu, dass die Stadt Arneburg die Änderung des FNP zunächst aufgab. Dagegen setzte sie Änderungen der bestehenden IGPA-Bebauungspläne durch, die, am bestehenden FNP vorbei, rechtswirksam Baurecht für das Kraftwerk schaffen sollten. Da die Klage rechtselbischer Gemeinden gegen die Änderungen der IGPA-Bebauungspläne 2012 von der Staatsanwaltschaft
abgewiesen und die Kraftwerkspläne von der RWE niemals aufgegeben wurden,
vielmehr die Altmark-Immobilien-Management-GmbH noch die Errichtung eines
zusätzlichen Gas-Großkraftwerkes im IGPA anstrebt, stellen diese Pläne eine
realistische Gefahr für unsere Region dar.



Bürgerengagement erreicht FNP-Änderung: keine großindustrielle Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen im IGPA.

Anfang 2013 sollte der FNP Arneburg doch noch aktualisiert werden. Ohne Eingreifen der Bürger wäre so endgültig Baurecht für beide Kraftwerksvorhaben in Gang gesetzt
worden. Aber die Bürger, vornehmlich auch die in der BI zusammenarbeitenden,
haben sich in einer Bürgerwerkstatt im März 2013 zur Wehr gesetzt und mit
überwältigender Mehrheit gefordert, im FNP Arneburg fossile Energieträger von
der Nutzung zur Stromerzeugung auszuschließen. Im Auslege-Verfahren bei der
Textgestaltung des FNP haben dann mehr als 200 Einwendungen, vor allem von
Mitgliedern und Sympathisanten der BI, erreicht, dass dieser Nutzungsausschluss
als ausdrücklicher Auftrag der Bürger im FNP festgeschrieben wurde:
„Großindustrielle Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen ohne
Kraft-Wärme-Kopplung sollen im IGPA ausgeschlossen sein.“ Außerdem enthält der
FNP den ausdrücklichen Auftrag, diesen Nutzungsausschluss in die Bebauungspläne
des IGPA aufzunehmen. Nur so würden diese Bebauungspläne entsprechend §1 Abs.5 der BauNVO rechtsverbindlich Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern im IGPA ausschließen.



So muss es weitergehen mit dem Ziel, endgültig fossile Kraftwerke im IGPA auszuschließen:

Der FNP Arneburg ist mit dem oben zitierten Nutzungsausschluss fossiler Energieträger zur großindustriellen Stromerzeugung vom Verbandsgemeinderat Arneburg/Goldbeck 2015 verabschiedet und dem Landkreis Stendal zur Genehmigung vorgelegt worden. Wie zu erwarten war, besteht der Landkreis vor einer Genehmigung auf einem inhaltlichen Angleich der zugehörigen Bebauungspläne. Dabei muss es zu einer Aufnahme des Nutzungsausschlusses fossiler Energieträger zur Stromerzeugung in den IGPA-Bebauungsplan kommen.
Diese Arbeit wird vom Planungsverband IGPA und dem dazu beauftragten Planungsbüro Wallraf u. Partner in den nächsten Monaten zu leisten sein. Die BI wird diese Arbeit kritisch begleiten. Der Bürgerwille muss unverfälscht in die Planungsvorhaben einfließen.

Wir betrachten das als wichtigen Beitrag der Region zur Verwirklichung des Pariser Klima-Schutz-Abkommens.







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Wir danken Herrn Bernhard Ast für die freundliche Genehmigung.

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